Nur für Mitglieder:
Gemäß § 11 der Satzung der DIG Kassel ist möglichst zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine Ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einzuberufen.
Nur für Mitglieder:
Gemäß § 11 der Satzung der DIG Kassel ist möglichst zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine Ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einzuberufen.